Arbeitsdienste 2023 / Pflichtarbeitsstunden

Erinnerung: Einführung Arbeitsstunden

Die in der JHV 2020 beschlossenen Pflicht Arbeitsstunden treten ab 2023 in Kraft.

Aktiven Mitglieder müssen pro Kalenderjahr 10 Arbeitsstunden leisten. Das betrifft alle Mitglieder ab 16 Jahren mit Beteiligung an Trainings Betrieb, Runden Wettkämpfen und Meisterschaften (inkl. Bogenabteilung).

Nicht geleistete Stunden müssen über eine Ersatzzahlung von 8€ pro Stunde ausgeglichen werden.

Anstehende Sanierungsarbeit

Der Ausschuss hat beschlossen, nachdem der Schützenstand auf den Gewehrbahnen dringend renoviert werden muss, hier tätig zu werden. Ebenso müssen die Außenanlagen sowie die Holz An-und Aufbauten überarbeitet werden. Diesbezüglich hängen im Schützenhaus terminierte Listen aus in die sich die einzelnen Mitglieder eintragen können. Weitere Infos gibt es zu den üblichen Öffnungszeiten im Schützenhaus und auf der Homepage des Vereins en am Schützenhaus.

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